Bäuerinnen - Post 2024
KW 8 - NEU: Papamonat und Familienzeitbonus für Landwirte
Papamonat (Familienzeit) kann für einen Monat, im Zeitraum nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter, in Anspruch genommen werden.
Für Nebenerwerbslandwirte: Es handelt sich um eine Dienstfreistellung von der Arbeit für 1 Monat. Hier sind die Meldefristen dem Arbeitgeber gegenüber zu beachten und es muss ein gemeinsamer Haushalt mit Mutter und Kind bestehen.
Familienzeitbonus – Voraussetzungen:
Es muss beim zuständigen Krankenversicherungsträger ein eigener Antrag gestellt werden (Antragsfrist!).
Für das Neugeborene wird bereits Familienbeihilfe bezogen.
Es braucht einen gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind, damit der Vater intensiv seine Familie betreuen kann.
Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für 28, 29, 30 oder 31 Tage in Höhe von etwa € 1.400,- . Eine Gegenverrechnung mit dem Kindergeld gibt es nicht.
Nebenerwerbslandwirte und Landwirte als Betriebsführer können den Familienzeitbonus ab 2024 beantragen.
Die Unterbrechung der „landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit“, die sogenannte Familienzeit, muss durch glaubhafte, individuelle Nachweise während des Bezugszeitraumes Familienzeitbonus belegt werden. Das können z. B. sein: Nachweise über den Einsatz einer bezahlten, betriebsfremden Hilfskraft oder eidesstattliche Erklärung über den Einsatz einer unbezahlten Hilfskraft samt Stundenaufzeichnung.
Hinweis:
Familienzeitbonus und Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche. Daher muss bei der Beantragung die Bezugsdauer Familienzeitbonus exakt mit der Dauer Papamonat übereinstimmen. Mehr zum Familienzeitbonus bei der zuständigen Krankenversicherung, Sozialversicherungssprechtag oder unter www.svs.at
KW 6 - Infoabend für die MeisterInnenausbildung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
KW 4 - Neue SVS-Aktion “Gemeinsam Lächeln” & neuer Standort bei Kinder Feriencamps
Tipp für Mehrfachversicherte: Beim Zahnarztbesuch besonders darauf achten, dass die SVS als zuständiger Versicherungsträger ausgewählt ist.
Empfehlenswert: Anmeldung bei svsGO mit der ID-Austria.
Das ist eine Erstinformation zur neuen Gesundheitsaktion!
In Kürze wird es auf der Homepage www.svs.at genaue Informationen zum Gesundheitsbonus 2024 geben.
Sommer- und Herbstcamps für Kinder
Die Feriencamps sind für Kinder im Alter von 8-15 Jahren. Die Sommercamps dauern 15 Tage und die Herbstcamps 5 Tage.Die einkommensbedingte Zuzahlung betragen zwischen €9,70 und max. €23,56 pro Tag für Vollverpflegung.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Mitversicherung in der Krankenversicherung und ein Gesundheits-Check-Junior. In Salzburg gibt es mit dem Jugendgästehaus Lindenhof in Eben im Pongau einen neuen Standort.
Alle Infos und Standorte unter: svs.at/Feriencamps
KW 2 - Bäuerinnen und Bauern als Ersthelfer
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion des Landes Salzburg hat gemeinsam mit dem Roten Kreuz, der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), der Landwirtschaftskammer sowie der Landarbeiterkammer und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Salzburg (AUVA) eine Offensive zur Absolvierung des 16 Stunden Erste-Hilfe-Kurses organisiert. Die ersten Erste-Hilfe-Kurse sind bereits für das Frühjahr 2024 geplant.
Nach Absolvierung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch einen Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z1020 Typ 1, den sie für ihren Betrieb und Mitarbeiter brauchen. Diese Aktion wird mit dem Gesundheitshunderter der Sozialversicherung gefördert.
Gesamtpreis 130 € (Selbstbehalt max. 50€).
Berechtigt sind dabei nicht nur die Betriebsführer, sondern zusätzlich jene Personen, die bei diesem Betrieb mitversichert sind, wie zum Beispiel die Eltern, Kinder und Enkelkinder. Wichtig dabei ist, dass der Sicherheitshunderter nur einmal pro Jahr und Betrieb in Anspruch genommen werden kann.
Alle Informationen und Termine finden Sie hier.